Monatsversammlung Juni – „Das Bienenrecht“

Auch die Imkerei unterliegt rechtlichen Voraussetzungen

Dietfurt: – Die Imker beschäftigen sich in der Regel kaum mit den rechtlichen Fragen der Imkerei. Dennoch sei es nach den Worten von Imkerfreund Erwin Zach notwendig, nicht nur die fachlichen Voraussetzungen zu haben, sondern auch die wichtigsten rechtlichen Fragen einer sachgerechten Imkerei zu kennen. Den immer wieder kommt es auch zu Unstimmigkeiten mit Nachbarn oder sonstigen Anliegern von Bienenständen.

Zunächst zeigte sich Imkervorstand Helmut Graspointner erfreut, dass nach der langen kalten Witterung nun doch der Sommer gekommen sei und die Völker gerade in den letzten Tagen fleißig das süße „Gold“ eingetragen haben. Leider konnte das Schwärmen mancher Völker nicht ganz unterdrückt werden, so dass viel Arbeit auf die Imker zu kam. Bei seiner Begrüßung mahnte der Vorstand die Imker, die Honigernte noch einige Tage zurück zu stellen, denn wir wollen einen sehr guten, reifen Honig den Völkern entnehmen und den Kunden anbieten. 25 Imkerfreunde lauschten an ihren heimischen PCs dem Vortrag und der Diskussion.

Für das nun schon fünfte virtuelle Meeting des Imkereivereins Dietfurt hatte Imkerfreund Erwin Zach ein nicht alltägliches Thema gewählt. „Die rechtlichen Grundlagen der Imkerei“. So unterliegt auch die Imkerei den rechtlichen Voraussetzungen der landwirtschaftlichen Tierhaltung. So trifft auch die Privilegierung für Bienenstände im Außenbereich zu.

Wenn man in der Geschichte etwas nachforscht, so geht die Regelung der Bienenhaltung bereits auf das Jahr 510 zurück, denn die Süße des Honigs war für Menschen der damaligen Zeit von existenzieller Wichtigkeit. In der Zeit von Herzog Odilo von Bayern, um 748, bekamen die „Zeidler“, wie die Imker zur damaligen Zeit genannt wurden, sogar privilegierte Rechte, wie die niedere Gerichtsbarkeit. Das Stehlen von Honig oder das Fällen von sogenannten Honigbäumen war mit drakonischen Strafen, bis hin zur Todesstrafe belegt. Im 13 Jahrhundert wurde neben dem Honig vor allem das Wachs zu einer sehr wertvollen Ware. Man brauchte gerade für das Licht in den Häusern und in den Kirchen viel Bienenwachs.

In unserer Zeit sind nun die rechtlichen Fragen der Bienenhaltung im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. So ist jeder Bienenstand, die Völkerzahl und der genaue Standort dem Veterinäramt beim jeweiligen Landratsamt zu melden. Dies geschieht in der Regel über den Imkerverein. Auch muss auf die Gesundheit der Völker großer Wert gelegt werden. Jede Krankheit ist dem Amtsarzt zu melden. Wer seine Bienen an verschieden Orten aufstellen möchte (wandern), ist verpflichtet ein amtliches Gesundheitszeugnis für seine Völker zu haben.

Immer wieder stellt sich auch die Frage, wem ein Schwarm gehört. Auch das ist sehr klar geregelt, denn ein ausziehender Schwarm gehört dem Imker, solange er ihn verfolgt. Sollte sich ein Schwarm irgendwo niedergelassen haben, so gehört er dem Imker, der ihn zuerst verfolgt hat. Zum Einfangen darf sogar ein fremdes Grundstück betreten werden. Dazu sollte natürlich das Einverständnis des Grundstücksbesitzers eingeholt werden. Auch dürfen die Bienen fremde Grundstücke überfliegen. Sollte es dazu Unstimmigkeiten mit manchen Nachbarn geben, so lässt sich das sicher mit einem Glas Honig lösen, meinte Erwin Zach.

Bei den Landwirten habe man in der Zwischenzeit sehr viel Verständnis gefunden, wenn es um den notwendigen Pflanzenschutz geht. So ist es jederzeit möglich, die Zeiten der Behandlung im gegenseitigen Einvernehmen zu regeln.

Vorsitzender Helmut Graspointner dankte dem Referenten und stellte abschließend fest: „Es wird Zeit, dass wir uns beim nächsten Mal wieder in einer Präsents Veranstaltung austauschen können“.

 

Franz Stephan       (rfs  7337)

Schwarmkontrolle und Schwarmverhinderung

Imker erwarten sehnsüchtig besseres Wetter

  • Mai Monatsversammlung –

Dietfurt: – Sehnsüchtig warten nicht nur die Imker in den nächsten Tagen auf schöneres, vor allem etwas wärmeres, Wetter. Die vergangenen zwei Wochen mit Kälte und Wind haben allen Insekten, so auch den Bienen, doch sehr zugesetzt und in der Entwicklung erheblich zurückgeworfen. Wie Imkervorstand Helmut Graspointner bei seiner Begrüßung betonte, gab es sogar Futternot in manchen Völkern, da ein Ausflug zu den schön blühenden Sträuchern und Bäumen für die fleißigen Sammler nicht möglich war. Zuversichtlich zeigte sich der Vorstand, da auch die Vegetation um mindestens zwei Wochen zu den Vorjahren später sein Erwachen zeige. Dennoch sei es notwendig, jetzt schon darauf zu achten, starke Völker zu erhalten und nicht in den nächsten Wochen zum Schwärmen zu verleiten. 29 Imkerfreunde lauschten an ihren heimischen PCs dem Vortrag und der Diskussion.

Für das nun schon vierte virtuelle Meeting des Imkereivereins Dietfurt hatte wieder Imkerfreund Erwin Zach umfangreiche Vorbereitungen getroffen. Für seinen Vortrag hatte er das Thema „Die Schwarmkontrolle“ in den Mittelpunkt gestellt. Der Referent erläuterte gerade für Jungimker, wie bei einem Bienenvolk die Schwarmfreudigkeit rechtzeitig zu erkennen sei. Eine Durchsicht der Völker ist immer wichtig um die sogenannten „Weiselzellen“, junge wachsende Königinnen, zu erkennen und sie auszubrechen. Jedoch sagt auch ein erfahrener Blick am Flugloch viel über das Verhalten der Bienen aus. Erwin Zach erklärte die verschiedenen Methoden, um das Volk zusammen zu halten und damit eine gute Honigernte zu erreichen. Dazu hatte er ein altes Sprichwort parat: „Ein Schwarm im Mai bringt ein Fuder Heu, kein Schwarm bringt aber zwei.“ Wenn die Nektarsammler fleißig am Flugloch ein-  und ausfliegen, ist keine Gefahr gegeben, denn sie tragen unaufhaltsam die gesammelte süße „Speise“ in die Waben. Wenn sie jedoch am Flugloch hin und her eilen und in Richtung Ausflug „sterzeln“, dann steht das Schwärmen unmittelbar bevor.

Jeder gesichtete Schwarm sollte einem Imker gemeldet werden, denn ein nicht eingefangener Schwarm hat in einem Baumstamm oder sonst einem Verlies kaum eine Überlebenschance. Die Imker haben hier auch eine Verantwortung als „Tierhalter“, sich um die Schwärme zu kümmern. Um eben das Ausschwärmen zu verhindern ist es notwendig, die Wabenbautätigkeit anzuregen, keine Raumnot aufkommen zu lassen, den alten Wabenbau zu beseitigen und den Standort nicht in der prallen Sonne zu haben. Außerdem hat die Witterung immer einen großen Einfluss auf das Wohlergehen der Bienenvölker.

Der Mai ist auch die Zeit, für Nachzucht und Völkererneuerung zu sorgen, dazu bietet der Verein auch wieder Termine für die Königinnenzucht an. Ein umfangreicher Erfahrungsaustausch schloss sich der sehr gut aufbereiteten Information von Erwin Zach an.

Vorsitzender Helmut Graspointner dankte dem Referenten und stellte abschließend fest: „In den nächsten Tagen stehen sowohl die Obstbäume als auch die Rapsfelder in voller Blüte. Das erfreut nicht nur die Bienen, sondern auch alle, die das Erwachen des Frühjahrs so sehnsüchtig erwarten.“

Bild:  Ein starker Bienenschwarm hat sich an einem Baum gesammelt und wartet auf die Abholung eines Imkers.

Franz Stephan       (rfs  7337)

Biotechnische Verfahren gegen die Varroamilbe

April Monatsversammlung 

Dietfurt: – Recht gut eingeführt haben sich die virtuellen Meetings des Imkereivereins Dietfurt. So beteiligten sich bei der April „Monatsversammlung“  26 Imker vor ihren häuslichen Bildschirmen. Bei einem Vortrag von Erwin Zach ging es vor allem darum, Arbeitsmethoden um zu setzen, die es ermöglichen, möglichst auf Tierarzneimittel, wie Ameisensäuere oder Milchsäuere, zu verzichten. So stellte Imkerfreund Zach seinen Vortrag unter das Thema: „Biotechnische Varroabehandlungen.“

Vorstand Helmut Graspointner informierte zunächst über einen durchwegs guten Zustand der Bienenvölker. Jedoch seien die Bienen zum jetzigen Zeitpunkt, wegen der kalten Witterung, nicht ganz auf dem Entwicklungsstand des Vorjahres. Nachdem die Vegetation auch noch nicht so weit sei, dürfte dieser Rückstand aufholbar sein, meinte der Vorsitzende.

Zunächst stellte Erwin Zach klar, dass sich der Imkerverein als Umweltverband verstehe und es damit selbstverständlich sei, so weit wie möglich biologisch zu arbeiten. Nachdem die Imker in den vergangenen Jahrzehnten die Milbe mit Tierarzneimittel in Schach halten konnten, gehe es jetzt darum, Möglichkeiten und Methoden anzuwenden, die möglichst biotechnische Behandlung erfolgreich machen. Der Referent stellte dazu einige Möglichkeiten vor, die alle auf einer künstlichen Brutpause in verschiedenen Zeiten, vor allem nach der Honigernte, beruhen. Dies wären die Methode der Totalen Brutentnahme, das Bannwabenverfahren und das Käfigen der Königin. Die Milbe vermehrt sich nur in der verdeckelten Bienenbrut und da speziell in der Drohnenbrut. Wenn diese gezielt entnommen wird, kann die Vermehrung der Varroamilbe stark zurückgedrängt werden.

So hat Erwin Zach im vergangenen Jahr die vom Landesverband der Imker Bayerns empfohlenen verschiedene Verfahrensweisen an seinen Völkern probiert und konnte nun seine Erfahrungen weitergeben. Nachdem der Honigeintrag in unseren Breitengraden meistens bereits Mitte Juni beendet ist, kann sofort mit der Behandlung begonnen werden. Dabei wird zum Beispiel beim Bannwabenverfahren der Zugang der Königin auf eine Wabe beschränkt, die jungen Bienen in den anderen Waben können schlüpfen und die Milben ziehen sich auf die eine Wabe mit der Königin und den neuen Larven zurück. Dieser Vorgang wird zweimal, nach jeweils 9 Tagen wiederholt und diese Fangwabe mit den Milben eingeschmolzen. Nachdem sich die Milben nur in der frischen Bienenbrut vermehren können, kann der Imker mit dieser Methode auf den Einsatz von Ameisensäuere oder anderen Mittel weitestgehend verzichten.

Ziel aller Imker ist es diese Biotechnischen Behandlungen umzusetzen und damit der störenden Milbe einen natürlichen, biologischen Kampf anzusagen.

Nachdem diese Art und Weise der Milbenbehandlung Neuland ist, gab es noch viele Fragen an den Vorstand und Referenten. Der Erfahrungsaustausch unter den Imkern wird sicher noch weiter gehen.