Monatsversammlung Juni – „Das Bienenrecht“

Auch die Imkerei unterliegt rechtlichen Voraussetzungen

Dietfurt: – Die Imker beschäftigen sich in der Regel kaum mit den rechtlichen Fragen der Imkerei. Dennoch sei es nach den Worten von Imkerfreund Erwin Zach notwendig, nicht nur die fachlichen Voraussetzungen zu haben, sondern auch die wichtigsten rechtlichen Fragen einer sachgerechten Imkerei zu kennen. Den immer wieder kommt es auch zu Unstimmigkeiten mit Nachbarn oder sonstigen Anliegern von Bienenständen.

Zunächst zeigte sich Imkervorstand Helmut Graspointner erfreut, dass nach der langen kalten Witterung nun doch der Sommer gekommen sei und die Völker gerade in den letzten Tagen fleißig das süße „Gold“ eingetragen haben. Leider konnte das Schwärmen mancher Völker nicht ganz unterdrückt werden, so dass viel Arbeit auf die Imker zu kam. Bei seiner Begrüßung mahnte der Vorstand die Imker, die Honigernte noch einige Tage zurück zu stellen, denn wir wollen einen sehr guten, reifen Honig den Völkern entnehmen und den Kunden anbieten. 25 Imkerfreunde lauschten an ihren heimischen PCs dem Vortrag und der Diskussion.

Für das nun schon fünfte virtuelle Meeting des Imkereivereins Dietfurt hatte Imkerfreund Erwin Zach ein nicht alltägliches Thema gewählt. „Die rechtlichen Grundlagen der Imkerei“. So unterliegt auch die Imkerei den rechtlichen Voraussetzungen der landwirtschaftlichen Tierhaltung. So trifft auch die Privilegierung für Bienenstände im Außenbereich zu.

Wenn man in der Geschichte etwas nachforscht, so geht die Regelung der Bienenhaltung bereits auf das Jahr 510 zurück, denn die Süße des Honigs war für Menschen der damaligen Zeit von existenzieller Wichtigkeit. In der Zeit von Herzog Odilo von Bayern, um 748, bekamen die „Zeidler“, wie die Imker zur damaligen Zeit genannt wurden, sogar privilegierte Rechte, wie die niedere Gerichtsbarkeit. Das Stehlen von Honig oder das Fällen von sogenannten Honigbäumen war mit drakonischen Strafen, bis hin zur Todesstrafe belegt. Im 13 Jahrhundert wurde neben dem Honig vor allem das Wachs zu einer sehr wertvollen Ware. Man brauchte gerade für das Licht in den Häusern und in den Kirchen viel Bienenwachs.

In unserer Zeit sind nun die rechtlichen Fragen der Bienenhaltung im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. So ist jeder Bienenstand, die Völkerzahl und der genaue Standort dem Veterinäramt beim jeweiligen Landratsamt zu melden. Dies geschieht in der Regel über den Imkerverein. Auch muss auf die Gesundheit der Völker großer Wert gelegt werden. Jede Krankheit ist dem Amtsarzt zu melden. Wer seine Bienen an verschieden Orten aufstellen möchte (wandern), ist verpflichtet ein amtliches Gesundheitszeugnis für seine Völker zu haben.

Immer wieder stellt sich auch die Frage, wem ein Schwarm gehört. Auch das ist sehr klar geregelt, denn ein ausziehender Schwarm gehört dem Imker, solange er ihn verfolgt. Sollte sich ein Schwarm irgendwo niedergelassen haben, so gehört er dem Imker, der ihn zuerst verfolgt hat. Zum Einfangen darf sogar ein fremdes Grundstück betreten werden. Dazu sollte natürlich das Einverständnis des Grundstücksbesitzers eingeholt werden. Auch dürfen die Bienen fremde Grundstücke überfliegen. Sollte es dazu Unstimmigkeiten mit manchen Nachbarn geben, so lässt sich das sicher mit einem Glas Honig lösen, meinte Erwin Zach.

Bei den Landwirten habe man in der Zwischenzeit sehr viel Verständnis gefunden, wenn es um den notwendigen Pflanzenschutz geht. So ist es jederzeit möglich, die Zeiten der Behandlung im gegenseitigen Einvernehmen zu regeln.

Vorsitzender Helmut Graspointner dankte dem Referenten und stellte abschließend fest: „Es wird Zeit, dass wir uns beim nächsten Mal wieder in einer Präsents Veranstaltung austauschen können“.

 

Franz Stephan       (rfs  7337)