Die Qualität des Honigs steht für die Imker an erster Stelle

Dietfurt – Bei ihrer jüngsten Internetkonferenz beschäftigten sich die Dietfurter Imker mit der Qualität des süßen Produktes Honig. Gerade bei der Honigernte ist es wichtig den richtigen Zeitpunkt für das Schleudern zu wählen. Es geht dabei vor allem um die Sorge bezüglich des Wassergehaltes. Gemäß der deutschen Honigverordnung darf Honig nur unter einem Wassergehalt von 20% in den Verkehr gebracht werden. Wer jedoch das kostbare Lebensmittel im Glas des Deutschen Imkerbunds verkaufen will, muss einen Wassergehalt unter 18% erreichen. Und wie nun der Imker dies feststellen kann, darum ging es beim Juni Meeting des Vereins. Vorstand Helmut Graspointner konnte dazu wiederum 22 Imker und Interessierte begrüßen. Er meinte, dass zwar der Blütenhonig guten Ertrag brachte, jedoch der Eintrag eines Waldhonigs zu wünschen übriglasse.

Der Vorstand freute sich, dass wiederum Imkerkollege Erwin Zach ein Thema aufbereitet hatte, das sehr wichtig sei für die Imkerei; „Der Gebrauch des Refraktometers“. Wie bei den Weintrauben der Oexle Wert gemessen werden kann, so kann auch beim Honig der Wassergehalt festgestellt werden. Das „Refraktometer“ ist somit ein genaues Hilfsmittel den Schleuderzeitpunkt fest zu legen. Zusätzlich gibt es durchaus viele Möglichkeiten die Qualität des Honigs auch ohne Messgerät zu erkennen. Bei nachlassender Tracht sollten die Bienen einige Tage Zeit haben, den eingetragenen Honig noch zu bearbeiten. Auch eine hohe Luftfeuchtigkeit, während der Tracht, bringt Wasser mit in den Honig. Natürlich sollten bei der Ernte die Waben verdeckelt sein, das heißt, die Honigräume wurden von den Bienen mit Wachs verschlossen. Dann kann der Imker in der Regel von einem reifen Honig ausgehen. Das genaueste Hilfsmittel dazu ist natürlich der Einsatz eines Honigrefraktometers. Die Anwendung eines Honigmessgerätes ist nicht ganz einfach, wie Erwin Zach erläuterte. So sei die Justierung und Einstellung sehr wichtig, um ein richtiges Messergebnis zu bekommen. Auch muss die Anwendung gelernt werden. In der anschließenden Diskussionsrunde gab es noch viele Meinungen und Tipps erfahrener Imker, worauf man achten sollte, dass man seinen Honig immer mit guten Messwerten aus der Schleuder fließen sieht. Vorstand Helmut Graspointner machte noch deutlich, dass es jedem Imker sehr wichtig sei, nur Honig mit hoher Qualität und langer Haltbarkeit anzubieten.

Monatsversammlung Juni – „Das Bienenrecht“

Auch die Imkerei unterliegt rechtlichen Voraussetzungen

Dietfurt: – Die Imker beschäftigen sich in der Regel kaum mit den rechtlichen Fragen der Imkerei. Dennoch sei es nach den Worten von Imkerfreund Erwin Zach notwendig, nicht nur die fachlichen Voraussetzungen zu haben, sondern auch die wichtigsten rechtlichen Fragen einer sachgerechten Imkerei zu kennen. Den immer wieder kommt es auch zu Unstimmigkeiten mit Nachbarn oder sonstigen Anliegern von Bienenständen.

Zunächst zeigte sich Imkervorstand Helmut Graspointner erfreut, dass nach der langen kalten Witterung nun doch der Sommer gekommen sei und die Völker gerade in den letzten Tagen fleißig das süße „Gold“ eingetragen haben. Leider konnte das Schwärmen mancher Völker nicht ganz unterdrückt werden, so dass viel Arbeit auf die Imker zu kam. Bei seiner Begrüßung mahnte der Vorstand die Imker, die Honigernte noch einige Tage zurück zu stellen, denn wir wollen einen sehr guten, reifen Honig den Völkern entnehmen und den Kunden anbieten. 25 Imkerfreunde lauschten an ihren heimischen PCs dem Vortrag und der Diskussion.

Für das nun schon fünfte virtuelle Meeting des Imkereivereins Dietfurt hatte Imkerfreund Erwin Zach ein nicht alltägliches Thema gewählt. „Die rechtlichen Grundlagen der Imkerei“. So unterliegt auch die Imkerei den rechtlichen Voraussetzungen der landwirtschaftlichen Tierhaltung. So trifft auch die Privilegierung für Bienenstände im Außenbereich zu.

Wenn man in der Geschichte etwas nachforscht, so geht die Regelung der Bienenhaltung bereits auf das Jahr 510 zurück, denn die Süße des Honigs war für Menschen der damaligen Zeit von existenzieller Wichtigkeit. In der Zeit von Herzog Odilo von Bayern, um 748, bekamen die „Zeidler“, wie die Imker zur damaligen Zeit genannt wurden, sogar privilegierte Rechte, wie die niedere Gerichtsbarkeit. Das Stehlen von Honig oder das Fällen von sogenannten Honigbäumen war mit drakonischen Strafen, bis hin zur Todesstrafe belegt. Im 13 Jahrhundert wurde neben dem Honig vor allem das Wachs zu einer sehr wertvollen Ware. Man brauchte gerade für das Licht in den Häusern und in den Kirchen viel Bienenwachs.

In unserer Zeit sind nun die rechtlichen Fragen der Bienenhaltung im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. So ist jeder Bienenstand, die Völkerzahl und der genaue Standort dem Veterinäramt beim jeweiligen Landratsamt zu melden. Dies geschieht in der Regel über den Imkerverein. Auch muss auf die Gesundheit der Völker großer Wert gelegt werden. Jede Krankheit ist dem Amtsarzt zu melden. Wer seine Bienen an verschieden Orten aufstellen möchte (wandern), ist verpflichtet ein amtliches Gesundheitszeugnis für seine Völker zu haben.

Immer wieder stellt sich auch die Frage, wem ein Schwarm gehört. Auch das ist sehr klar geregelt, denn ein ausziehender Schwarm gehört dem Imker, solange er ihn verfolgt. Sollte sich ein Schwarm irgendwo niedergelassen haben, so gehört er dem Imker, der ihn zuerst verfolgt hat. Zum Einfangen darf sogar ein fremdes Grundstück betreten werden. Dazu sollte natürlich das Einverständnis des Grundstücksbesitzers eingeholt werden. Auch dürfen die Bienen fremde Grundstücke überfliegen. Sollte es dazu Unstimmigkeiten mit manchen Nachbarn geben, so lässt sich das sicher mit einem Glas Honig lösen, meinte Erwin Zach.

Bei den Landwirten habe man in der Zwischenzeit sehr viel Verständnis gefunden, wenn es um den notwendigen Pflanzenschutz geht. So ist es jederzeit möglich, die Zeiten der Behandlung im gegenseitigen Einvernehmen zu regeln.

Vorsitzender Helmut Graspointner dankte dem Referenten und stellte abschließend fest: „Es wird Zeit, dass wir uns beim nächsten Mal wieder in einer Präsents Veranstaltung austauschen können“.

 

Franz Stephan       (rfs  7337)

Schwarmkontrolle und Schwarmverhinderung

Imker erwarten sehnsüchtig besseres Wetter

  • Mai Monatsversammlung –

Dietfurt: – Sehnsüchtig warten nicht nur die Imker in den nächsten Tagen auf schöneres, vor allem etwas wärmeres, Wetter. Die vergangenen zwei Wochen mit Kälte und Wind haben allen Insekten, so auch den Bienen, doch sehr zugesetzt und in der Entwicklung erheblich zurückgeworfen. Wie Imkervorstand Helmut Graspointner bei seiner Begrüßung betonte, gab es sogar Futternot in manchen Völkern, da ein Ausflug zu den schön blühenden Sträuchern und Bäumen für die fleißigen Sammler nicht möglich war. Zuversichtlich zeigte sich der Vorstand, da auch die Vegetation um mindestens zwei Wochen zu den Vorjahren später sein Erwachen zeige. Dennoch sei es notwendig, jetzt schon darauf zu achten, starke Völker zu erhalten und nicht in den nächsten Wochen zum Schwärmen zu verleiten. 29 Imkerfreunde lauschten an ihren heimischen PCs dem Vortrag und der Diskussion.

Für das nun schon vierte virtuelle Meeting des Imkereivereins Dietfurt hatte wieder Imkerfreund Erwin Zach umfangreiche Vorbereitungen getroffen. Für seinen Vortrag hatte er das Thema „Die Schwarmkontrolle“ in den Mittelpunkt gestellt. Der Referent erläuterte gerade für Jungimker, wie bei einem Bienenvolk die Schwarmfreudigkeit rechtzeitig zu erkennen sei. Eine Durchsicht der Völker ist immer wichtig um die sogenannten „Weiselzellen“, junge wachsende Königinnen, zu erkennen und sie auszubrechen. Jedoch sagt auch ein erfahrener Blick am Flugloch viel über das Verhalten der Bienen aus. Erwin Zach erklärte die verschiedenen Methoden, um das Volk zusammen zu halten und damit eine gute Honigernte zu erreichen. Dazu hatte er ein altes Sprichwort parat: „Ein Schwarm im Mai bringt ein Fuder Heu, kein Schwarm bringt aber zwei.“ Wenn die Nektarsammler fleißig am Flugloch ein-  und ausfliegen, ist keine Gefahr gegeben, denn sie tragen unaufhaltsam die gesammelte süße „Speise“ in die Waben. Wenn sie jedoch am Flugloch hin und her eilen und in Richtung Ausflug „sterzeln“, dann steht das Schwärmen unmittelbar bevor.

Jeder gesichtete Schwarm sollte einem Imker gemeldet werden, denn ein nicht eingefangener Schwarm hat in einem Baumstamm oder sonst einem Verlies kaum eine Überlebenschance. Die Imker haben hier auch eine Verantwortung als „Tierhalter“, sich um die Schwärme zu kümmern. Um eben das Ausschwärmen zu verhindern ist es notwendig, die Wabenbautätigkeit anzuregen, keine Raumnot aufkommen zu lassen, den alten Wabenbau zu beseitigen und den Standort nicht in der prallen Sonne zu haben. Außerdem hat die Witterung immer einen großen Einfluss auf das Wohlergehen der Bienenvölker.

Der Mai ist auch die Zeit, für Nachzucht und Völkererneuerung zu sorgen, dazu bietet der Verein auch wieder Termine für die Königinnenzucht an. Ein umfangreicher Erfahrungsaustausch schloss sich der sehr gut aufbereiteten Information von Erwin Zach an.

Vorsitzender Helmut Graspointner dankte dem Referenten und stellte abschließend fest: „In den nächsten Tagen stehen sowohl die Obstbäume als auch die Rapsfelder in voller Blüte. Das erfreut nicht nur die Bienen, sondern auch alle, die das Erwachen des Frühjahrs so sehnsüchtig erwarten.“

Bild:  Ein starker Bienenschwarm hat sich an einem Baum gesammelt und wartet auf die Abholung eines Imkers.

Franz Stephan       (rfs  7337)